Gewinnermittlung

Egal wer die Buchhaltung zuvor erstellt hat, werden wir daraus die Gewinnermittlung für Sie erstellen. Nach Durchsicht, Überprüfung und Abstimmung der Konten Ihrer Buchhaltung werden wir unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften durch eventuell vorzunehmende Umbuchungen oder Abschlussbuchungen das endgültige Jahresergebnis ermitteln. Die Anlagenbuchhaltung wird spätestens zu diesem Zeitpunkt auf den Schluß des Wirtschaftsjahres fortgeführt und abgestimmt. Das so festgestellte Jahresergebnis bildet die Grundlage für die Besteuerung durch die Finanzbehörden, zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit für Geldgeber als auch schlussendlich zur Gewinnverteilung in der Gemeinschaftspraxis.

Die entsprechenden Abschlussbuchungen zum endgültigen Jahresergebnis erhalten Sie ebenfalls mit Ihrem Datenbestand zurück um bei zukünftigen Perioden-vergleichen stets die endgültigen und geprüften Daten als Vergleichsgrundlage zu haben.